Hygienekonzept für Gottesdienste

Allgemeine Hinweise:

  • Bei den Gottesdiensten gilt, dass wir den Abstand von 1,5m einzuhalten haben. Familien dürfen selbstverständlich zusammen sitzen.
  • Wir führen eine Anwesenheitsliste am Bistrotisch. Diese Liste wird nach vier Wochen vernichtet. Beim Bistrotisch gibt es auch die Liedblätter.
  • Auch bei Open-Air-Gottesdiensten die Verpflichtung eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die SV-Verordnung richtet sich selbstverständlich nach der Landesverordnung, wo es heißt: „Auch bei Veranstaltungen im Freien und bei Bestattungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.“ https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-religion

Das komplette Hygienekonzept Open-Air-Gottesdienste als PDF-Dokument.