Allgemeine Hinweise:
- Bei den Gottesdiensten gilt, dass wir den Abstand von 1,5m einzuhalten haben. Familien dürfen selbstverständlich zusammen sitzen.
- Wir führen eine Anwesenheitsliste am Bistrotisch. Diese Liste wird nach vier Wochen vernichtet. Beim Bistrotisch gibt es auch die Liedblätter.
- Auch bei Open-Air-Gottesdiensten die Verpflichtung eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die SV-Verordnung richtet sich selbstverständlich nach der Landesverordnung, wo es heißt: „Auch bei Veranstaltungen im Freien und bei Bestattungen besteht die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.“ https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-religion
Das komplette Hygienekonzept Open-Air-Gottesdienste als PDF-Dokument.